Art. 901911 Mit Busse wird bestraft, wer Verkehrsregeln dieses Gesetzes oder derVollziehungsvorschriften des Bundesrates verletzt.2 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft,wer durch grobe Verletzung der Verkehrsregeln eine ernstliche Gefahrfür die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt.3 Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren wird bestraft, werdurch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hoheRisiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht,namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigenHöchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme aneinem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen.
Art. 70147Radfahrer haften nach Obligationenrecht148.