Offener Brief an: bfu / Schweizer Wanderwege / Schweiz Tourismus / Schweiz Mobil / SAC / swiss cyclingSehr geehrte Damen und HerrenBesten Dank für Ihre E-Mail vom 15.01.2019 (bfu / Schweiz Mobil / Schweizer Wanderwege).Auch ich hätte keine Probleme mit der Koexistenz Wanderer/Biker. Wir sind täglich auf einem ausschliesslichen Wanderweg unterwegs. Leider funktioniert die Koexistenz bei ca. 10% aller Biker überhaupt nicht.Daher müssen wir leider auf die heutigen gesetzlichen Vorgaben abstellen. Sollte man mit dem heutigen Recht ein Problem haben, müsste dieses halt über die Legislative entsprechend angepasst und verbessert werden.Ihre Institutionen sind gross und mächtig und geniessen in der Bevölkerung eine grosse Wertschätzung.Ihre Koexistenzregel betrifft in der Schweiz zirka 3 Millionen Menschen, d.h. sie hat eine sehr grosse Bedeutung.Ihre Aussage, dass insbesonders bei Art. 43 SVG bei der Rechtswelt die Meinungen auseinandergehen, ist zentral.Die kleine Pro Natura Oberwallis war in der Lage, ein unabhängiges Rechtsgutachten zu erstellen. Dieses Gutachtenbescheinigt, dass es rechtlich nicht möglich ist, Biken auf Wanderwegen zu erlauben.In der Stadt Zürich wird jetzt auf Trottoirs der Fussgänger- und der Veloverkehr entflochten (teuer). Der Grund war ein nachträgliches Rechtsgutachten von “Fussverkehr Schweiz”. Ausserdem ist die ganze Unfallversicherungsfrage völlig ungelöst.Dass Sie ohne ein entsprechendes Rechtsgutachten eine Koexistenz-Regel mit dieser Tragweite aufstellen, ist eigentlich unfassbar. Mit freundlichen Grüssen Bruno Hiltmann